Eltern-Information

Krankmeldungen

Ist Ihr Kind krank, so melden Sie dies bitte telefonisch in der Zeit von 07.45 bis 08.15 Uhr oder schriftlich spätestens am 3. Fehltag.

Bitte denken Sie daran, dass uns ansteckende Krankheiten und Kopflausbefall gemäß Infektionsschutzgesetz unverzüglich mitgeteilt werden müssen.

Beurlaubungen

Muss Ihr Kind ausnahmsweise einmal beurlaubt werden, so beantragen Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich bei der Schulleiterin.

Versicherungsschutz

Ihr Kind ist während der Schulzeit und auf dem Schulweg durch den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

Unfälle

Sollte Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall haben, der einen Arztbesuch zur Folge hat, so melden Sie dies bitte umgehend im Sekretariat. Die Behandlung von Schulunfällen muss beim Unfallchirurgen oder in einem Krankenhaus erfolgen. Eine Liste mit den Namen der Unfallchirurgen hängt bei uns im Sekretariat.

Sachschäden

Sachschäden sind grundsätzlich vom Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu übernehmen. Unverschuldete Beschädigungen werden vom Kommunalen Schadensausgleich reguliert und müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.

Anschriftenänderung

Falls Sie umziehen, melden sie die Adressenänderung bitte umgehend im Sekretariat.